Rechtsprechung
BayObLG, 29.01.2004 - 2Z BR 217/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1004 Abs. 1; WEG § 22
Umfang der Genehmigung zum Dachausbau in der Teilungserklärung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Recht zum Dachbodenausbau: Auch Loggia erlaubt?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gestattung des Ausbaus eines Dachbodens als Wohnung; Anwendung der für Grundbucheintragungen maßgeblichen Grundsätze bei der Auslegung einer Teilungserklärung ; Möglichkeit des Einbaus von Dachfenstern oder Dachgauben in die Dachfläche zur notwendigen Lichtzufuhr für die ...
Verfahrensgang
- AG Nürnberg - 1 UR II 342/02
- LG Nürnberg-Fürth, 23.09.2003 - 14 T 2663/03
- BayObLG, 29.01.2004 - 2Z BR 217/03
Papierfundstellen
- BauR 2006, 157 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 10.02.1993 - 2Z BR 126/92
Ungültigkeit des Beschlusses einer Eigentümerversammlung hinsichtlich der Nutzung …
Auszug aus BayObLG, 29.01.2004 - 2Z BR 217/03
a) Nach ständiger Rechtsprechung (z.B. BayOblG WuM 1993, 289) sind für die Auslegung einer Teilungserklärung die für Grundbucheintragungen anzuwendenden Grundsätze maßgebend.
- OLG München, 27.03.2007 - 32 Wx 179/06
Einbau von Dachgauben bei Berechtigung zum Einbau von Dachfenstern
aa) Richtig ist allerdings zunächst der Ausgangspunkt des Landgerichts, dass eine in der Teilungserklärung enthaltene Bestimmung "die Speicherräume nach Belieben und im Rahmen der behördlichen Genehmigung auszubauen und hierzu das Gemeinschaftseigentum im erforderlichen Umfang zu benützen" auch das Recht einschließt, durch den Einbau von Dachfenstern oder Dachgauben das notwendige Licht in die auszubauenden Räume zuzuführen (vgl. BayObLG BauR 2006, 157). - LG Hamburg, 06.02.2013 - 318 S 57/12
Wohnungseigentümergemeinschaft: Unterlassungsanspruch gegen die Nutzung eines in …
Gleiches gilt für die weitergehende Frage, ob die Ausbaumaßnahmen in Gestalt der vorgelegten Pläne und Unterlagen überhaupt von dem in Ziff. VI TE 2001 geregelten Ausbaurecht erfasst werden, wenngleich dazu auch anerkannt ist, dass ein solches etwa den Einbau von Dachflächen- und -gaubenfenstern erlaubt, nicht jedoch die Errichtung einer Loggia (vgl. dazu BayObLG, NJOZ 2004, 2652).